Artikel 11
Die menschliche Willensfreiheit
In seinem paradiesischen Stand der Unschuld besaß der Mensch die Freiheit und Fähigkeit, das zu wollen und zu tun, was vor Gott wohlgefällig ist1. Er war aber nicht darauf festgelegt, sodass er davon abfallen konnte2.
Nach seinem Fall in den Stand der Sünde verblieb dem Menschen die Freiheit und Fähigkeit, in den Angelegenheiten des natürlichen Lebens nach seiner eigenen Wahl zu handeln3. Bezüglich der geistlichen Dinge, die mit der Erlösung verbunden sind, hat der Mensch jedoch jegliche Willensfähigkeit verloren, sich für geistlich Gutes zu entscheiden. Das heißt, der natürliche Mensch ist aufgrund seiner gefallenen Natur dem Göttlichen grundsätzlich abgeneigt4 und hat deshalb auch nicht den Willen und die Kraft, sich zu bekehren5.
Wenn jedoch der lebendige Gott durch die Wiedergeburt einen Sünder in den Stand der Gnade versetzt, befreit Er ihn aus der Triebhaftigkeit und Knechtschaft der Sünde6 und macht ihn dazu fähig, nun frei das zu wollen und zu tun, was geistlich gut ist7, sodass er sich freudig zu Christus bekehrt.
Wegen seiner in ihm noch verbleibenden Verdorbenheit ist auch der Wille eines erneuerten Menschen nicht ausschließlich zum geistlich Guten geneigt, sondern bis zu einem gewissen Grade will er auch noch das Böse8. Erst im Stand der Vollendung und Herrlichkeit wird die Unterscheidungskraft des Menschen so ungetrübt sein, dass er allein und ausschließlich das göttliche Gute will und es auch tut9.
Bibelstellen
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Prediger 7,29; 1. Mose 1,26 ↩
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1. Mose 2,16-17; 3,6 ↩
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Matthäus 17,12; Jakobus 1,14; 5. Mose 30,19 ↩
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Epheser 2,1+5; Römer 8,7 ↩
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Johannes 6,44+65; 1. Korinther 2,14; Titus 3,3-5 ↩
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Kolosser 1,13; Johannes 8,34+36 ↩
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Philipper 2,13; Römer 6,18+22 ↩
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Römer 7,15+18+19+21+23 ↩
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Epheser 4,13; 1. Johannes 3,2; Hebräer 12,23 ↩