Artikel 19
Die Taufe
Der Herr Jesus Christus selbst hat in Verbindung mit dem Missionsauftrag die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes befohlen1. Sie ist das äußere Zeichen für die Eingliederung in die Gemeinde Jesu2 und soll an denen vollzogen werden, die in ihrer Taufe bekennen, dass sie durch den Glauben innerlich mit Christus vereinigt, gekreuzigt, begraben und auch mit Ihm auferstanden sind3. Denn durch die Gnade der Buße und Bekehrung4 haben sie ihr altes Leben des Unglaubens in den Tod gegeben und sind zu einem neuen Leben mit Christus auferstanden. Weil das Taufwasser ein Gleichnis für das Grab ist, durch das Christus vereint mit dem Glaubenden hindurchgegangen ist, ist es auch angemessen, den Täufling unterzutauchen.
Auch wenn nur der Glaube heilsnotwendig5 ist, soll jeder Christ dennoch die Taufe begehren, da sie unerlässlich ist zum Erweis unseres Gehorsams und unserer Hingabe Christus gegenüber, der sich auch selbst als unser Vorbild taufen ließ.
Da für die Taufe kein besonderer christlicher Reifegrad Voraussetzung ist, sondern nur das Bekenntnis, aus Glauben gerettet worden zu sein6, soll sie nach kurzer Unterweisung7 frühzeitig nach der Bekehrung8 als Ausdruck unverdienter Gnade vollzogen werden, damit jeder Christ ein gutes Gewissen9 haben und sein Heil ungetrübt genießen kann.