Arche Bremen

Artikel 21

Der Missionsbefehl

Der Herr Jesus Christus hat Seinen Jüngern kurz vor Seiner Himmelfahrt das Vermächtnis Seines weltweiten Missionsbefehls hinterlassen1. Mit ihnen gemeinsam wird darin die gesamte Christenheit aufgefordert, das Evangelium allen Menschen aller Völker und aller Nationen zu verkündigen. Und das soll ohne Ansehen der Person, das heißt unabhängig von Alter, Geschlecht, Sprache, Rasse, Bildung und Besitz, geschehen. Zum Missionsbefehl gehört auch die lehrmäßige Unterweisung der biblischen Wahrheiten, damit dadurch Menschen konkret zu Jüngern Christi werden und weltweit örtliche Gemeinden entstehen.

Da Jesus Christus der einzige Weg zu Gott ist und davon ewiges Leben oder ewiger Tod abhängt, darf der Missionsbefehl auch da nicht Halt machen, wo das Evangelium von Staats wegen oder aus anderen Gründen verboten ist2. Jedoch soll es mit Weisheit, mit Besonnenheit und unter allen Umständen ohne Gewalt geschehen, und zwar im Vertrauen darauf, dass der Heilige Geist die Herzen durch die Macht Seiner Liebe gewinnt, die zum ewigen Leben bestimmt sind.

Der Missionsbefehl darf auch von niemandem eingeschränkt oder gar zurückgezogen werden, sondern er gilt bis zur Wiederkunft Christi, dem Zeitpunkt, an dem die volle Zahl3 derer erreicht ist, die gerettet werden sollen. Bis dahin sollen wir Seelen gewinnen4 und besonders für die beten, die wegen ihres Bekenntnisses verfolgt und sogar getötet werden.

Bibelstellen

  1. Matthäus 28,18-20; Markus 16,15-16; Lukas 24,47-48; Apostelgeschichte 1,8

  2. Apostelgeschichte 5,29

  3. Römer 11,25

  4. Johannes 9,4; 1. Korinther 9,22

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